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Dokument-ID: 726139
17.2.5 Auswahl des Reorganisationsprüfers
In weiterer Folge wird ein Reorganisationsprüfer bestellt, der sich unverzüglich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über alle sonstigen für die geplante Reorganisation maßgeblichen Umstände zu informieren hat.