© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 790013

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.16.5 Aussetzung der Verwertung

Allgemeines

Die enge Verknüpfung von Haupt- und Sekundärverfahren sowie die Festlegung von weitreichenden Mitwirkungsbefugnissen des Hauptverwalters sind Ausdruck des engen Vertrauens der Mitgliedstaaten zueinander. • [Fußnote: Wimmer, ZIP 1998, 988.]  Die in Art 33 EuInsVO vorgesehene Möglichkeit des Hauptverwalters, die Aussetzung der Verwertung im Sekundärverfahren zu beantragen, bringt aber klar den Vorrang des Hauptverfahrens gegenüber den Sekundärverfahren zum Ausdruck. Damit soll im Hauptverfahren eine Sanierung oder Verwertung des Gesamtunternehmens erleichtert werden, in dem die Masse des Sekundärverfahrens gesichert wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop