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Dokument-ID: 1234568
8.9.3 Immobilienertragsteuer – keine Sondermassekosten
Die Immobilienertragsteuer aus einer Veräußerung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners gehört nicht zu den Sondermassekosten. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0128918.]