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Dokument-ID: 1124198
9.3.2 Sanierungsprivileg stiller Beteiligungen nach § 13 EKEG
Stille Beteiligungen gelten gemeinhin als beliebtes Sanierungsinstitut, das häufig zur Überwindung der Krise einer Gesellschaft eingesetzt wird. Sie werden daher oftmals zu Sanierungszwecken, meist im Rahmen eines Sanierungskonzepts begründet. Die stille Einlage kann in diesem Fall nach § 13 EKEG sanierungsprivilegiert sein und folglich nicht als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren sein.