9.1 Allgemeines
Das Eigenkapitalersatzrecht als Richterrecht wurde vom OGH aufgrund einer Analogie zu § 74 GmbHG zum Verbot der Rückzahlung von Nachschüssen entwickelt. Seit der Entscheidung 8 Ob 9/91 vom 09.07.1991 • [Fußnote: SZ 64/53.] hat der OGH in ständiger Rechtsprechung die im deutschen Recht entwickelten Grundsätze über eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen angewendet: Ein in der Krise der GmbH gewährtes Gesellschafterdarlehen ist während der Krise wie Eigenkapital zu behandeln; Rückzahlungen sind unzulässig. Seit 01.01.2004 finden aber die Bestimmungen des Eigenkapitalersatzgesetzes Anwendung.