© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1118306

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Allgemeines

Der Sanierungsverwalter hat erheblich weniger weitgehende Befugnisse als ein Masseverwalter. Deshalb enthält § 178 IO für den Sanierungsverwalter Sonderregeln. Aus § 178 IO zeigt sich, dass der Sanierungsverwalter weniger „Verwalter“ als überprüfendes, überwachendes und berichtendes Organ ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop