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Dokument-ID: 1010088
19.1.9 Judikatur
Entscheidungen des EuGH
Ein Versäumungsurteil gegen einen Beklagten, dessen Anschrift unbekannt ist, darf nicht als EuVT bestätigt werden. Die Klage in dem zugrundeliegenden Verfahren vor dem LG Regensburg war dem Beklagten durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt worden. (G/Cornelius de Visser, Urteil vom 15.3.2015, Rs C-292/10).