Neu
Dokument-ID: 1178256
5.10.8 Aufschiebung und Einstellung
Die Aufschiebung der Exekution ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den §§ 42 ff EO möglich. • [Fußnote: OGH 8.9.2022, 3 Ob 158/22i.] Nach erfolgter Verhängung einer Haftstrafe ist die mit ihrem Vollzug verbundene Einschränkung der persönlichen Freiheit ein offensichtlicher Nachteil iSd § 44 Abs 1 EO, der nicht weiter begründet werden muss. • [Fußnote: OGH 14.12.1988, 3 Ob 175/88.]