11.6.3 Nachweis eines Aufwertungsschlüssels
§ 10 EO steht auch dann zur Verfügung, wenn der in einer Wertsicherungsklausel angeführte Aufwertungsschlüssel weder gesetzlich bestimmt noch durch unbedenkliche Urkunden nachweisbar ist. So sieht § 8 Abs 1 EO die Möglichkeit vor, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, die aber nur eine veränderliche Größe enthalten kann. Sofern diese nicht durch unbedenkliche Urkunden bewiesen werden kann, ist eine Klage gem § 10 EO zu führen, um eine Feststellung des Aufwertungsschlüssels zu erreichen. Ist nicht festgelegt, welche Abweichungen zu einer Neuberechnung führen sollen, so ist gem § 8 Abs 2 EO eine Abweichung ab 10 % beachtlich. • [Fußnote: ExS 1993/24.]