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Dokument-ID: 1124199
9.3.3 Sanierungsprivileg vs Restrukturierungsprivileg
Die §§ 36a, 36b und 57a Abs 3 IO normieren Privilegien für in Restrukturierungsverfahren gewährte Finanzierungen und Transaktionen, wobei neben Neugesellschaften auch Altgesellschafter erfasst werden. Im Gegensatz zum EKEG zielt die ReO darauf ab, Finanzierungen durch bestehende Gesellschafter zu fördern.