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Dokument-ID: 1154635
7.5.7 Einstweilige Verfügung und Art 6 EMRK
Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist in dringenden Fällen auch ohne vorherige Anhörung des Gegners möglich. Die Gehörgewährung erfolgt in solchen Fällen nachträglich in Form des Widerspruchs.