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Neu Dokument-ID: 608376

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5 Zustellungen bei unbekanntem Aufenthalt

§ 258 Abs 1 IO sieht vor, dass bei Unmöglichkeit der Feststellung einer Abgabestelle Zustellungen an einen im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger und dessen Organe ohne Bestellung eines Kurators durch Aufnahme in die Ediktsdatei erfolgen. Auch alle weiteren Zustellungen können so erfolgen, worauf aber in der Bekanntmachung hinzuweisen ist. Vor der Zustellung nach § 258 IO müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhebung einer Abgabestelle ausgeschöpft werden. Eine Zustellung in der Ediktsdatei kommt erst dann infrage, wenn auch die Abgabestelle einer vertretungsbefugten Person nicht ermittelt werden konnte.

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