© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 608367

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Prozessgesetze, ausgeschlossene Bestimmungen

Gemäß § 252 IO sind, soweit die IO nichts anderes vorsieht, auf das Verfahren die JN, die ZPO und ihre Einführungsgesetze anzuwenden. Eine analoge Anwendung des AußStrG kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Grundsätzlich sind nur die Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung in Insolvenzverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten des Insolvenzverfahrens vereinbar sind. Es kommt aber nur dort, wo die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens einer Anwendbarkeit von Bestimmungen der ZPO nicht entgegenstehen, die in § 252 IO vorgesehene sinngemäße Anwendung der ZPO in Betracht. • [Fußnote: OGH 16.01.2008, 8 Ob 122/07k.]  Einzelne Ausnahmen von der subsidiären Heranziehung der Bestimmungen der ZPO und JN sind in den §§ 257 ff IO • [Fußnote: Siehe dazu näher Kapitel 11.4 ff.]  vorgesehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop