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Dokument-ID: 726403
2.5.13 Pensionsgeschäfte – repurchase agreements
Unbeschadet des § 81k BWG über die lex rei sitae • [Fußnote: Siehe dazu Kapitel 2.5.11.] ist für Pensionsgeschäfte, so genannte „repurchase agreements“, gem § 81m BWG ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anwendbar ist.