Neu
Dokument-ID: 693795
1 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Anwendungsbereich des GenIG
Im Bundesgesetz über insolvenzrechtliche Sonderbestimmungen bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsinsolvenzgesetz – GenIG) sind – wie schon der Name sagt – Sonderbestimmungen für Konkursverfahren enthalten, die über das Vermögen von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften eröffnet werden.