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Dokument-ID: 532618
10.1.6 Zeitliche Grenze der Anspruchssicherung
Die zeitliche Sicherung der Ansprüche nach dem IESG ist begrenzt. Gesichert sind bei aufrechtem Dienstverhältnis zum Stichtag • [Fußnote: Stichtag ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Erlassung eines Beschlusses nach § 1 Abs 1 Z 1–6 IESG.] fällige Ansprüche bis 6 Monate vor dem Stichtag. Sofern das Dienstverhältnis schon vor dem Stichtag geendet hat, sind Ansprüche gesichert, die bis 6 Monate vor dem Ende des Dienstverhältnisses fällig wurden.