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Neu Dokument-ID: 532419

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Allgemeines

Der Zweck des IESG ist die sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers, um den Verlust von Entgeltansprüchen zu verhindern, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendig sind.

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