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Neu Dokument-ID: 1058126

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Verbesserungsverfahren

§ 54a EO in der derzeitigen Fassung entfällt, weil das ADV-Verfahren nunmehr der Regelfall ist. Stattdessen wird an dieser Stellung eine allgemeine Bestimmung zur Verbesserung von Schriftsätzen geschaffen.

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