10.1.2 Beschäftigung im Inland
Das IESG ist räumlich auf das Gebiet von Österreich beschränkt. Es wird auf einen Insolvenztatbestand gem § 1 Abs 1 IESG im Inland abgestellt. Dienstnehmer, die der österreichischen Sozialversicherung unterliegen, sind aber auch bei Insolvenz eines ausländischen Dienstgebers geschützt. Der Anspruch ist bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom Beschäftigungsort vom Schutzbereich erfasst. Der österreichische Insolvenz-Entgelt-Fonds ist daher auch für einen Arbeitnehmer zuständig, der in einer österreichischen Niederlassung seines deutschen Arbeitgebers gearbeitet hat und für den unstreitig Beiträge gem § 12 Abs 1 Z 4 IESG geleistet wurden. • [Fußnote: OGH 24.2.2000, 8 ObS 34/00h.]