4.2.11 Besonderheiten bei der Gehaltsexekution
Allgemeines
Bei der Gehaltsexekution handelt es sich um eine Forderungsexekution, bei der Gegenstand der Exekution eine beschränkt pfändbare Leistung ist. • [Fußnote: Vgl Kapitel 4.2.2.] Die Exekution umfasst auch künftige Forderungen der verpflichteten Partei gegenüber dem Drittschuldner. Der Verfahrensablauf, der Pfandrechtserwerb und die Drittschuldnererklärung erfolgen wie bei der normalen Forderungsexekution. • [Fußnote: Siehe Kapitel 4.2.] Sofern die Exekution gem § 294 EO beantragt wird, hat der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag den Drittschuldner und den Rechtsgrund der Forderung anzugeben.