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Neu Dokument-ID: 789859

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11.4 Kosten der Bekanntmachung

Die Kosten der Bekanntmachung hat die Masse zu tragen, deren Verfahrenseröffnung bekannt gegeben wird. Dies auch dann, wenn die Veröffentlichung obligatorisch zu erfolgen hat. • [Fußnote: Klauser/Pogacar in Konecny, Insolvenzgesetze, Art 22 EuInsVO Rz 25.] 

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