© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 636902

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4.2 Rechtshandlung

Rechtshandlungen iSd § 28 IO sind alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen auslösen; es bedarf keiner besonderen Qualifikation der Rechtshandlung, es muss sich insbesondere nicht um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handeln. • [Fußnote: König, Anfechtung, 4. Auflage, Rz 7/2.]  Zug-um-Zug-Geschäfte sind nach § 28 IO nicht von der Anfechtung ausgenommen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop