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Dokument-ID: 532416
5.8.6 Endabrechnung und Dienstzeugnis
Mit Beendigung des Dienstverhältnisses ist dem Dienstnehmer eine aufgegliederte Endabrechnung sowie der sich daraus ergebende Nettobetrag auszufolgen. Die Abrechnung kann dabei folgende Ansprüche umfassen: