Neu
Dokument-ID: 905116
3.3 Besonderheiten beim Partnerwohnungseigentum im Insolvenzverfahren eines Partners
Allgemeines zum Partnerwohnungseigentum
Durch § 13 WEG wird die Möglichkeit eröffnet, dass zwei Personen Eigentümer desselben Wohnungseigentumsobjektes sind. Der Mindestanteil, also jener Anteil an der Gesamtliegenschaft, mit dem das Wohnungseigentum an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt untrennbar verbunden ist, kann aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung nur in zwei gleich große Teile geteilt werden. Es können sohin nur zwei und nicht mehr Personen eine Eigentümerpartnerschaft bilden.