© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1169621

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7 Nachträgliche Abweisung des Eröffnungsantrags und Löschung von Bekanntmachungen

Jedes Rechtsmittel setzt eine Beschwer voraus. Die formelle Beschwer liegt dann vor, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrundeliegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht. Die materielle Beschwer fehlt, wenn der Rechtsmittelwerber kein Bedürfnis auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung hat • [Fußnote: RIS-Justiz RS0041746.]  und der Entscheidung daher nur mehr theoretisch-abstrakte Bedeutung zukäme. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0002495.]  Die Beschwer muss sowohl im Zeitpunkt des Einlangens des Rechtsmittels als auch im Zeitpunkt der Entscheidung darüber bestehen. Ist dies nicht der Fall, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0041770.]  Gibt das Erstgericht einem Antrag statt, ist die formelle Beschwer zu verneinen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop