12.21 Anfechtung der Einbringung eines Teilbetriebs
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist. • [Fußnote: OGH 12.7.2022, 17 Ob 13/21t.] Verfahrensgegenständlich war die Einbringung eines Teilbetriebs der Schuldnerin in ihre damalige 100%ige Tochtergesellschaft; handelnder Geschäftsführer war für beide Gesellschaften ein und dieselbe Person. Die Einbringung hätte den Einstieg eines Investors vorbereiten sollen, was für das wirtschaftliche Überleben der Schuldnerin offenbar essenziell gewesen wäre. Dazu kam es jedoch nicht, sondern es wurde über das Vermögen der Schuldnerin ein Insolvenzverfahren eröffnet; in diesem Verfahren konnte zwar ein Sanierungsplan geschlossen, jedoch anschließend offenbar nicht erfüllt werden, sodass es zur Folgeinsolvenz kam. Der darin bestellte Insolvenzverwalter focht die ursprüngliche Einbringung des Teilbetriebs gegenüber der Tochtergesellschaft an. Die Anteile der Schuldnerin an der beklagten Tochtergesellschaft waren nach Beendigung des ersten Insolvenzverfahrens an eine ungarische Gesellschaft veräußert worden.