© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 441157

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.1.4 Zuständigkeit

Art 6 Abs 1 EuVTVO erklärt das Gericht, bei dem das Erkenntnisverfahren anhängig war, für die Entgegennahme des Bestätigungsantrags zuständig. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag enthält die EuVTVO aber keine Bestimmung, es bedarf der Regelung im nationalen Recht. In diesem Zusammenhang kommt sohin in Österreich § 7a EO zur Anwendung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop