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Dokument-ID: 257368
4.7.2 Exekutionsobjekte und Exekutionsbeschränkungen
Exekutionsobjekte der Anspruchsexekution sind dingliche Ansprüche des Verpflichteten auf Herausgabe und schuldrechtliche Ansprüche auf Leistung. Es kommen alle Ansprüche auf bewegliche und unbewegliche körperliche Sachen als Exekutionsobjekt infrage, sofern sie einer Verwertung zugänglich sind. Der gepfändete Anspruch muss so bezeichnet werden, dass er für den Verpflichteten und den Drittschuldner erkennbar ist.