12.2.3 Beispiele für Befriedigungstauglichkeit
Als befriedigungstauglich • [Fußnote: Rebernig in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, § 27 KO Rz 110 mwN.] anzusehen ist die Anfechtung der Schenkung einer mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belasteten Liegenschaft, bei einem absehbaren Wegfall des Veräußerungs- und Belastungsverbots aufgrund des Alters des Verbotsberechtigten. • [Fußnote: OGH 18.10.2001, 6 Ob 175/01f.] Weiters ist als befriedigungstauglich anzusehen die Anfechtung eines Übergabevertrags, wenn dadurch auch die darin begründeten und den Wert der Liegenschaft beeinträchtigenden Wohnrechte für unwirksam erklärt werden. • [Fußnote: OGH 24.06.2003, 3 Ob 118/02b.]