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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.2 Fälligkeit und Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe; der Unternehmer hat die für einen Kalendermonat geschuldete Umsatzsteuer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Bei kleineren Unternehmen ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldezeitraum. Es werden die Umsätze im Voranmeldezeitraum zusammengefasst, die Vorsteuer für diesen Zeitraum abgezogen und die Differenz ermittelt. Ist diese Differenz positiv, so handelt es sich um eine Zahllast, die bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten ist. Dies ist der Zeitpunkt der Fälligkeit. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt dann eine Umsatzsteuerveranlagung.

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