© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 316818

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.3 Entscheidung betreffend das Unternehmen

Betreibt der Schuldner ein Unternehmen, hat der Masseverwalter dieses grundsätzlich bis zur Berichtstagsatzung fortzuführen, es sei denn, dies würde offenkundig zu einer Erhöhung des Ausfalls führen, den die Insolvenzgläubiger erleiden. • [Fußnote: § 114a IO.]  Diesfalls müsste der Masseverwalter dafür sorgen, dass die Schließung des Unternehmens bereits vor der Berichtstagsatzung erfolgt. Bei der Fortführung haftet der Masseverwalter den Neumassegläubigern nur dann gemäß § 81 Abs 3 IO iVm § 115 IO für eine fehlgeschlagene Unternehmensfortführung, wenn es bei Begründung der Verbindlichkeit überwiegend wahrscheinlich war, dass deren Tilgung aus der Masse nicht möglich war.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop