© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 244054

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.4 Verwertung

Die Verwertung der Absonderungsansprüche erfolgt zwar außerhalb des Insolvenzverfahrens, doch enthält § 120 IO zwei wichtige Bestimmungen: Der Insolvenzverwalter hat demnach das Wahlrecht, die Absonderungsrechte einzulösen oder eine abgesonderte Verwertung durchzuführen. Bei letzterer kommt es darauf an, in wessen Gewahrsame sich die Sache befindet. Steht die Sache in der Gewahrsame des Insolvenzverwalters, so findet eine gerichtliche oder freihändige Verwertung durch den Insolvenzverwalter statt. Hat der Absonderungsgläubiger die Sache hingegen in seiner Gewahrsame, so kann das Insolvenzgericht über Antrag des Insolvenzverwalters dem Absonderungsgläubiger auftragen, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist zu verwerten. Leistet der Absonderungsgläubiger diesem Auftrag keine Folge, so kann ihm das Insolvenzgericht mit unanfechtbarem Beschluss die Herausgabe der Sache auftragen • [Fußnote: § 120 Abs 3 IO.] .

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop