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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger sind jene Gläubiger, denen – wenn auch nur bedingt • [Fußnote: OGH 7.7.1981, SZ 54/100.]  – zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch gegen den Schuldner zusteht. Vom Schuldner erst während oder nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eingegangene Verpflichtungen stellen somit keine Insolvenzforderungen dar.

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