3.2.7 Konzerninsolvenz
In der EuInsVO-2015 finden sich erstmals Bestimmungen für Insolvenzverfahren in einer Unternehmensgruppe. Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen über die Konzerninsolvenz ist, dass Verfahren in unterschiedlichen Mitgliedstaaten eröffnet worden sind. Eine Unternehmensgruppe besteht aus einem Mutter- und ihren Tochterunternehmen. Als Mutterunternehmen wird iSd RL 2013/34/EU ein Unternehmen definiert, das einen konsolidierten Abschluss zu erstellen hat und auf die Tochterunternehmen eine mittelbare oder unmittelbare Kontrolle ausübt (Art 2 Z 13 und 14 EuInsVO 2015).