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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.4 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Aufsichtsperson

Der Aufsichtsperson obliegt es, die Geschäftsführung des Kreditinstituts zu überwachen. Die Stellung und die Rechte und Pflichten der Aufsichtsperson entsprechen im Wesentlichen denen des Sanierungsverwalters; die Aufsichtsperson ist nicht Vertreter des unter Geschäftsaufsicht stehenden Kreditinstituts, sondern in erster Linie ein Überwachungsorgan. Die Kontrolle umfasst alle vermögensrechtlichen Handlungen und Unterlassungen des Kreditinstituts und alle übrigen das Geschäftsaufsichtsverfahren betreffenden Vorgänge. Der Aufgabenkreis ist aber gegenüber dem Sanierungsverwalter weit eingeschränkt. So hat die Aufsichtsperson nur über den finanziellen Stand des Kreditinstituts zu berichten und muss diesen nicht selbst erheben. • [Fußnote: Engelhart, Die Geschäftsaufsicht, 79.] 

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