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Dokument-ID: 1244223
6.6 Entfall der Gefährdungsbescheinigung
Für die in § 371 EO abschließend aufgezählten Exekutionstitel sieht das Gesetz vom Erfordernis der Gefährdungsbescheinigung ab. Es handelt sich um Exekutionstitel, bei denen eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie richtig sind • [Fußnote: OGH 30.10.1985, 3 Ob 116/85.] und bei denen angenommen wird, dass der betreibende Gläubiger besonders schutzbedürftig ist. • [Fußnote: OGH SZ 56/160.]