22 Neue Schutzbestimmungen in der IO betreffend Restrukturierungsverfahren
Allgemeines
Ziele der RIRL sind die Rettung von in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen und die Wiederherstellung ihrer Bestandfähigkeit. Die RIRL gibt der Sanierung des Unternehmens gegenüber dessen Zerschlagung den Vorrang, indem sie eine präventive Restrukturierungsmaßnahme vorsieht. Die RIRL geht davon aus, dass der Erfolg eines Restrukturierungsplans häufig davon abhängt, dass dem Schuldner finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Unter finanzieller Hilfe ist jedenfalls die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Bürgschaften sowie von Waren, Vorräten, Rohstoffen und Versorgungsdienstleistungen (zB Gewährung eines längeren Rückzahlungszeitraums) zu verstehen (ErwGr 66).