1 Allgemeines
Voraussetzungen
Gemäß der EU-RL über Restrukturierung und Insolvenz sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ein Verfahren für die Restrukturierung von Unternehmen vor Eintritt der Insolvenz einzuführen. Nach dem am 23.02.2021 veröffentlichten Entwurf des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes soll diese Verpflichtung in Österreich durch die Einführung der Restrukturierungsordnung erfüllt werden. Kernelement der ReO ist eine dem Insolvenzverfahren vorgelagerte präventive Restrukturierung.