2.3 Stellung des ausländischen Insolvenzverwalters im Inland
Der ausländische Insolvenzverwalter und dessen Vertreter dürfen in Österreich alle Befugnisse ausüben, die ihnen in dem Staat zustehen, in dem das ausländische und in Österreich anerkannte Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der ausländische Insolvenzverwalter und dessen Vertreter haben bei der Ausübung ihrer Befugnisse das österreichische Recht zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Verwertung von Vermögenswerten und der Unterrichtung der Arbeitnehmer. Die Befugnisse umfassen dabei nicht die Anwendung von Zwangsmitteln oder das Recht, über Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen zu befinden.