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Dokument-ID: 1118326
8 Masseforderungen
Erweiterung des Katalogs des § 46 IO
§ 174 IO ergänzt den Katalog des § 46 IO über die Masseforderungen um Rechtshandlungen des Schuldners im Rahmen der Eigenverwaltung. § 174 IO beinhaltet aber nicht nur Erweiterungen der Aufzählung des § 46 IO, sondern auch eine Einschränkung, denn es muss sich um Rechtshandlungen handeln, zu denen der Schuldner nach § 171 IO berechtigt ist.