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Dokument-ID: 789935
1.14.7 Vergleiche
Zu den vergleichsweisen Regelungen, die vom Gericht bestätigt werden, zählen Vergleiche, Insolvenzpläne, Sanierungspläne und Zahlungspläne. Es ist irrelevant, ob nach innerstaatlichem Recht der Vergleich selbst oder erst die gerichtliche Bestätigungsentscheidung den Vollstreckungstitel darstellt. • [Fußnote: Kodek in Burgstaller/Neumayer, IZVR Art 25 Rz 12.]