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Dokument-ID: 867394
2.10.5 Kontrolle des Bauvorhabens durch die Wohnbauförderungsstelle
§ 7 Abs 6 Z 3 BTVG bestimmt, dass der Bauträger seine Sicherungspflicht auch dann erfüllt, wenn eine inländische Gebietskörperschaft eine Förderung aus öffentlichen Mitteln gewährt, der Vertrag den Erwerb eines Bestand- oder sonstigen Nutzungsrechts vorsieht und