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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Sanierungsplan

Der Schuldner kann auch im Schuldenregulierungsverfahren den Abschluss eines Sanierungsplans anstreben. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn der Schuldner noch über Vermögenswerte verfügt, die er sich dadurch erhalten möchte. Im Gegensatz zum Sanierungsplan setzt der Zahlungsplan nämlich voraus, dass das Vermögen – abgesehen von dem, was zur Erwerbstätigkeit benötigt wird – verwertet ist.

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