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Dokument-ID: 1061123
4.11.3 Verfahren zur Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfe
Der Erstkontakt mit dem AMS kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die weiteren Schritte zur Gewährung von Kurzarbeitshilfe sind davon abhängig, ob der Arbeitgeber der Wirtschaftskammer zugehört oder nicht.