© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1178226

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.2 Exekutionstitel

Ein nach § 353 EO zu vollstreckender Exekutionstitel muss dem Verpflichteten die Erbringung einer vertretbaren Handlung auferlegen. Eine Handlung ist dann vertretbar, wenn sie nicht nur vom Verpflichteten persönlich, sondern auch von einem, wenn auch nicht von jedem, Dritten vorgenommen werden kann. • [Fußnote: StRsp OGH 10.7.1996, 3 Ob 60/95.]  Ausschlaggebend ist die Sicht des betreibenden Gläubigers, denn für diesen darf sich dadurch, dass die Handlung von einem Dritten vorgenommen wird, am wirtschaftlichen Erfolg der Leistung nichts ändern. • [Fußnote: OGH 22.2.2017, 3 Ob 215/16p.]  Irrelevant ist, ob die geschuldete Leistung vom Verpflichteten kostengünstiger als von einem Dritten vorgenommen werden kann. • [Fußnote: OGH 27.1.2015, 3 Ob 207/14h.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop