© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 441127

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.1.3 Wirkungen und Voraussetzungen für die Bestätigung als EuVT

Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat • [Fußnote: Ursprungsmitgliedstaat ist der Mitgliedstaat, in dem der Titel erlassen oder errichtet wurde.]  als EuVT bestätigt worden ist, wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden darf. Es haben gemäß Art 20 Abs 1 EuVTVO dieselben Bedingungen wie für einen im Vollstreckungsstaat erlassenen oder errichteten Titel zu gelten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop