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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5 Forderungsprüfung im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Die Forderungsprüfung im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gem §§ 102ff IO ist gem § 172 Abs 1 Z 2 IO Aufgabe des Sanierungsverwalters. Dem Sanierungsverwalter sind daher die Gleichschriften der Forderungsanmeldungen zuzustellen und er hat das Anmeldeverzeichnis zu erstellen, bei der Prüfungstagsatzung zu erscheinen und eine vorbehaltslose Prüfungserklärung abzugeben (§ 105 Abs 3 IO).

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