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Dokument-ID: 1186457
10.9.1 Versuch der sittenwidrigen Überwälzung des Ausfallrisikos: kein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt
Im vorliegenden Fall war der Kläger von 01.03.2018 bis 28.02.2019 als Handelsvertreter für die mittlerweile insolvente E-GmbH tätig. Im Gegensatz zu den anderen Arbeitnehmern im Unternehmen wurde dem Kläger von Anfang an weder Gehalt nach Provisionen bezahlt, doch war vereinbart, dass er mit den ihm zustehenden Provisionen 50 % der Firmenanteile der E-GmbH erwerben werde. Die Vorinstanzen haben die auf Gewährung von Insolvenzausfallentgelt gerichtete Klage abgewiesen.