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Dokument-ID: 754176
4.5.14 Rekurs
Gegen die in den §§ 99 und 100 EO bezeichneten Beschlüsse und gegen die Beschlüsse, mit denen
- die bücherliche Anmerkung der Einleitung der Zwangsverwaltung angeordnet wird (§ 98 EO),
- der Zeitpunkt der Verteilung der Ertragsüberschüsse bestimmt wird (§ 122 EO)