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Dokument-ID: 1118314
6.3.3 Bericht gem § 146 IO
Vor der Sanierungsplantagsatzung hat der Sanierungsverwalter über die wirtschaftliche Lage und die bisherige Geschäftsführung des Schuldners und die Ursachen seines Vermögensverfalls und die voraussichtlichen Ergebnisse seiner Durchführung eines Konkursverfahrens zu berichten.